Archiv der Kategorie: Gästeinformationen

Lockdown in Österreich endet für Ungeimpfte und Genesene am 12.12.2021

Der Lockdown in Österreich endet für Ungeimpfte und Genesene am 12.12.2021.

Ab 17.12.2021 dürfen in Kärnten auch Ferienhausvermieter wieder Gäste beherbergen, die über einen 2G-Nachweis verfügen.

Wir freuen uns sehr, Sie dann wieder willkommen heißen zu dürfen.

Nähere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.austria.info/de
https://www.kaernten.at/aktuelle-informationen/

 

Österreich beabsichtigt Öffnung für touristische Beherbergung am 19. Mai 2021

Nach aktuellem Stand sieht es so aus, als würde die österreichische Regierung am 19.05.2021 das Beherbergungsverbot für touristische Zwecke aufheben. Von da an wird es wieder möglich sein, unser schönes Klipp-Chalet zu buchen und einen unvergesslichen Urlaub zu verbringen.

Wir freuen uns sowohl auf unsere Stammgäste, die uns seit einigen Jahren treu sind sowie auf neue Gäste, die ein gemütliches Ambiente in herrlicher Umgebung zu schätzen wissen.

Schreiben Sie uns, damit wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihren 100%-Wohlfühlurlaub erstellen können.

 

Weiterhin keine Öffnung der Beherbergungsbetriebe in Sicht

Noch immer ist keine Öffnung von Beherbergungsbetrieben in Österreich in Sicht. Das touristische Reisen ist bis einschließlich Ende März 2021 untersagt.

Sofern das Infektionsgeschehen es zulässt, könnten touristische Reisen ab April 2021 wieder möglich sein. 

Nähere Informationen findet Ihr hier.

Verängerung des Lockdown und weiterhin Schließung der Beherbergungsbetriebe

Nun ist es gewiss. Die österreichische Regierung hat die Verlängerung des Lockdown entschieden und das Verbot zur Öffnung von Beherbergungsbetrieben besteht weiterhin bis Ende Februar 2021.

Offizielle Informationen dazu findet Ihr hier.

Wir werden mit allen betroffenen Gästen Kontakt aufnehmen.

ACHTUNG! Corona-bedingte Stornierungsbedingungen

Können Sie Ihre Reise nicht antreten, weil zum Zeitpunkt der Anreise eine Reisewarnung für die Urlaubsregion Kärnten/Österreich besteht und/oder eine Schließung von Beherbergungsbetrieben behördlich angeordnet wurde, erhalten Sie Ihren bis dahin gezahlten Reisepreis vollständig von uns zurück. Diese besonderen Bedingungen sind vorerst nur für geplante Aufenthalte in 2021 gültig.