Hier gibt es mehr Informationen zum PCR-Gurgeltest
https://coronainfo.ktn.gv.at/kaernten-gurgelt
Hier gibt es mehr Informationen zum PCR-Gurgeltest
https://coronainfo.ktn.gv.at/kaernten-gurgelt
Der Lockdown in Österreich endet für Ungeimpfte und Genesene am 12.12.2021.
Ab 17.12.2021 dürfen in Kärnten auch Ferienhausvermieter wieder Gäste beherbergen, die über einen 2G-Nachweis verfügen.
Wir freuen uns sehr, Sie dann wieder willkommen heißen zu dürfen.
Nähere Informationen erhalten Sie hier:
https://www.austria.info/de
https://www.kaernten.at/aktuelle-informationen/
Die von der österreichischen Bundesregierung beschlossene 2G-Regelung ab 08.11.2021 gilt auch für Beherbergungsbetriebe.
Eine Vermietung unseres Chalets ist nur noch für nachweislich Geimpfte und/oder Genesene gestattet.
Nähere Informationen aktuell hier.
Ab 01.07.2021 gibt es in Österreich in einigen Bereichen Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen. Die Details dazu finden Sie hier.
Wir wünschen unseren Gästen einen erholsamen Urlaub!
Nach aktuellem Stand sieht es so aus, als würde die österreichische Regierung am 19.05.2021 das Beherbergungsverbot für touristische Zwecke aufheben. Von da an wird es wieder möglich sein, unser schönes Klipp-Chalet zu buchen und einen unvergesslichen Urlaub zu verbringen.
Wir freuen uns sowohl auf unsere Stammgäste, die uns seit einigen Jahren treu sind sowie auf neue Gäste, die ein gemütliches Ambiente in herrlicher Umgebung zu schätzen wissen.
Schreiben Sie uns, damit wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihren 100%-Wohlfühlurlaub erstellen können.
Noch immer ist keine Öffnung von Beherbergungsbetrieben in Österreich in Sicht. Das touristische Reisen ist bis einschließlich Ende März 2021 untersagt.
Sofern das Infektionsgeschehen es zulässt, könnten touristische Reisen ab April 2021 wieder möglich sein.
Nähere Informationen findet Ihr hier.
Nun ist es gewiss. Die österreichische Regierung hat die Verlängerung des Lockdown entschieden und das Verbot zur Öffnung von Beherbergungsbetrieben besteht weiterhin bis Ende Februar 2021.
Offizielle Informationen dazu findet Ihr hier.
Wir werden mit allen betroffenen Gästen Kontakt aufnehmen.
Können Sie Ihre Reise nicht antreten, weil zum Zeitpunkt der Anreise eine Reisewarnung für die Urlaubsregion Kärnten/Österreich besteht und/oder eine Schließung von Beherbergungsbetrieben behördlich angeordnet wurde, erhalten Sie Ihren bis dahin gezahlten Reisepreis vollständig von uns zurück. Diese besonderen Bedingungen sind vorerst nur für geplante Aufenthalte in 2021 gültig.